Heimrecht
– Gut betreut

Heimrecht

Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)

Zu unseren Mandant:innen zählen Betreiber:innen von stationären Einrichtungen mit in der Regel hundert und mehr Bewohner:innen und ambulanten Pflegediensten. Diese beraten und begleiten wir bei Vertragsverhandlungen mit Kostenträgern, Schieds- und Gerichtsverfahren. Das Heimrecht ist vor allem im Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) geregelt und umfasst im weitesten Sinne die Rechtsnormen, die sich auf Einrichtungen beziehen, in denen Menschen wohnen und gepflegt oder betreut werden. Umfasst sind nicht nur stationäre – sondern auch ambulante Wohnformen. Das Heimrecht steht dabei in einem engen Kontext zu den Regelungen des SGB XI und SGB XII. Unsere Beratung umfasst die in Einrichtungen täglich anfallenden Problemstellungen.

Heimrecht
Heimrecht und Pflegerecht

Unsere Expertise umfasst unter anderem

  • Beratung bei der Planung und Konzeption von Pflegeeinrichtungen
  • Begleitung bei Errichtung und Neueröffnung von Pflegeeinrichtungen
  • Forderungsmanagement bei offenen Heimkosten
  • Schulungsveranstaltungen für Heimpersonal
  • Begleitung bei Vertragsverhandlungen mit Kostenträgern
  • Beratung und Begleitung bei heimaufsichtsrechtlichen Fragestellungen

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Gemeinsam besprechen wir Ihre spezifischen Herausforderungen und finden eine maßgeschneiderte Lösung für Sie.
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