Zu unseren Mandant:innen zählen Betreiber:innen von stationären Einrichtungen mit in der Regel hundert und mehr Bewohner:innen und ambulanten Pflegediensten. Diese beraten und begleiten wir bei Vertragsverhandlungen mit Kostenträgern, Schieds- und Gerichtsverfahren. Das Heimrecht ist vor allem im Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) geregelt und umfasst im weitesten Sinne die Rechtsnormen, die sich auf Einrichtungen beziehen, in denen Menschen wohnen und gepflegt oder betreut werden. Umfasst sind nicht nur stationäre – sondern auch ambulante Wohnformen. Das Heimrecht steht dabei in einem engen Kontext zu den Regelungen des SGB XI und SGB XII. Unsere Beratung umfasst die in Einrichtungen täglich anfallenden Problemstellungen.