Von der Gründung unserer Kanzlei im Jahr 1991 bis heute liegt ein Schwerpunkt in der Beratung und Vertretung im Baubereich.
Bei Bauverträgen, Gewährleistungsrechten, Mängelhaftungen und Verzögerungsschäden helfen wir Baufirmen, Bauträgern, Investoren und Projektentwicklern mit unserer über 30 jährigen Erfahrung.
Wir haben umfassende Erfahrungen in sämtlichen Bereichen des privaten wie des öffentlichen Bau(Planungs)rechts. Ob hochspezialisiertes Fachunternehmen oder weltweit tätiger Baukonzern, ob als Generalunternehmer, als Auftraggeber, als Auftragnehmer oder als Projektsteuerer – wir unterstützen Sie.